Kurz-Fakten
- Gilt für: Originale bildender Kunst
- Gilt nicht für: Reproduktionen, Kunstdrucke
- Auslöser: Weiterverkauf unter Beteiligung des Kunsthandels
- Nicht erfasst: rein privater Verkauf ohne Händler
- Anteil: gestaffelt, sinkt mit steigendem Preis
- Dauer: wie das Urheberrecht: 70 Jahre p.m.a.
- Abgewickelt über: eine Verwertungsgesellschaft
Einordnung
Der Gedanke dahinter
Ein Maler verkauft ein frühes Bild für wenig Geld. Dreißig Jahre später ist er berühmt, und dasselbe Bild wechselt für ein Vielfaches den Besitzer. Vom Wertzuwachs sieht er nichts – anders als ein Schriftsteller, der an jeder verkauften Auflage mitverdient.
Das Folgerecht korrigiert diese Ungleichbehandlung. Es gibt dem bildenden Künstler einen Anteil am Wiederverkauf – nicht am ersten Verkauf, sondern an jedem weiteren, an dem der Kunsthandel beteiligt ist.
Wo es nicht greift
Verkaufst du ein Bild privat an einen Nachbarn, greift das Folgerecht nicht. Erst wenn ein Kunsthändler, ein Auktionshaus oder eine Galerie beteiligt ist, entsteht der Anspruch.
Und es gilt nur für Originale. Ein industriell gefertigter Kunstdruck fällt nicht darunter, auch nicht in limitierter Auflage – hier hat der Künstler seinen Anteil bereits über die Lizenz oder das Honorar erhalten.
Das heißt für dein Wandbild
Für dich als Käufer eines Kunstdrucks ist das Folgerecht ohne Bedeutung. Es betrifft weder deinen Kauf noch einen späteren Weiterverkauf.
Interessant wird es, wenn du einmal ein Original erwirbst und es später über eine Galerie oder ein Auktionshaus verkaufst. Dann wird der Anteil über eine Verwertungsgesellschaft abgerechnet – in der Regel vom Händler.
Häufige Fragen
Was ist das Folgerecht?
Ein Anspruch bildender Künstler auf einen Anteil am Erlös, wenn ein Original ihres Werks über den Kunsthandel weiterverkauft wird.
Gilt das Folgerecht für Kunstdrucke?
Nein. Es gilt nur für Originale. Industriell gefertigte Reproduktionen fallen nicht darunter, auch nicht in limitierter Auflage.
Greift das Folgerecht bei einem Privatverkauf?
Nein. Es entsteht erst, wenn ein Kunsthändler, ein Auktionshaus oder eine Galerie am Verkauf beteiligt ist.