Kurz-Fakten

  • Geschützt: die abgebildete Person
  • Rechtsgrundlage: Kunsturhebergesetz (KUG)
  • Erforderlich für: Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung
  • Eigene Wohnung: in der Regel keine Veröffentlichung
  • Geschäftsräume: öffentlich zur Schau gestellt
  • Kinder: Einwilligung der Sorgeberechtigten
  • Widerruf: grundsätzlich möglich

Einordnung

Was Veröffentlichung heißt

Das Gesetz knüpft an zwei Handlungen an: Verbreiten und öffentliches Zurschaustellen. Ein Foto der eigenen Familie, das im eigenen Wohnzimmer hängt, ist beides nicht – es wird weder in Umlauf gebracht noch einem unbestimmten Personenkreis gezeigt.

Anders sieht es aus, sobald das Bild einen öffentlichen Raum erreicht: in einem Ladenlokal, einer Praxis, einem Restaurant. Dort ist es öffentlich zur Schau gestellt, und die abgebildete Person müsste einwilligen.

Zwei Fälle, die man bedenken sollte

Das Geschenk. Ein Leinwandbild mit dem Porträt eines Freundes, das du ihm schenkst, wandert von dir zu ihm. Ob das schon eine Verbreitung im rechtlichen Sinn ist, ist im Detail umstritten. Praktisch: Frag ihn vorher – nicht aus juristischen Gründen, sondern weil es sich gehört.

Kinder. Bei Minderjährigen entscheiden die Sorgeberechtigten. Bei getrennt lebenden Eltern kann das bedeuten, dass beide zustimmen müssen. Und ältere Kinder haben zunehmend ein eigenes Wort mitzureden.

Das heißt für dein Wandbild

Für den Normalfall – Familienfoto, eigenes Wohnzimmer – kannst du entspannt sein. Genau dafür sind personalisierte Wandbilder gedacht, und rechtlich ist das unbedenklich.

Kritisch wird es bei allem, was die Privatsphäre verlässt: Praxisräume, Büro mit Publikumsverkehr, Social Media. Dort brauchst du eine Einwilligung – und die holt man sich am besten, bevor man druckt.

Kein Rechtsrat: Dieser Eintrag erklärt die Grundzüge. Die Abgrenzung zwischen privater Nutzung und Veröffentlichung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig. Bei geschäftlicher Nutzung lohnt sich anwaltlicher Rat.

Häufige Fragen

Darf ich ein Foto einer anderen Person auf Leinwand drucken lassen?
Für die eigene Wohnung in der Regel ja – das ist keine Veröffentlichung. Sobald das Bild öffentlich zugänglich hängt, braucht es eine Einwilligung.

Was gilt bei Fotos von Kindern?
Bei Minderjährigen entscheiden die Sorgeberechtigten. Bei getrennt lebenden Eltern kann die Zustimmung beider nötig sein.

Ist ein Wandbild im Ladenlokal eine Veröffentlichung?
Ja. Geschäftsräume sind einem unbestimmten Personenkreis zugänglich – das gilt als öffentliche Zurschaustellung.

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