Kurz-Fakten
- Grundsatz: 14 Tage Widerruf im Fernabsatz
- Ausnahme: § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB
- Betroffen: Ware nach Kundenspezifikation
- Klarer Fall: eigenes Foto auf Leinwand
- Kein klarer Fall: Auswahl aus vorgegebenen Optionen
- Umstritten: reine Größenwahl bei Standardmotiven
- Gilt nicht bei: Mängeln – da greift die Gewährleistung
Einordnung
Warum es diese Ausnahme gibt
Der Gesetzgeber wollte Händler davor schützen, auf Ware sitzen zu bleiben, die niemand sonst haben will. Ein Leinwandbild mit dem Hochzeitsfoto fremder Leute ist unverkäuflich – der Händler könnte es nur wegwerfen.
Deshalb entfällt hier das Widerrufsrecht. Es ist kein Kulanzverzicht des Händlers, sondern eine gesetzliche Ausnahme.
Wo die Grenze verläuft
Klar ist der Fall beim eigenen Foto: Das ist eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten. Klar ist auch der Gegenfall: Ein Standardmotiv in einem Standardformat, das der Händler ohnehin am Lager hat, ist normale Ware mit vollem Widerrufsrecht.
Dazwischen wird es unübersichtlich. Reicht die Auswahl aus fünf Größen und drei Materialien, um von Kundenspezifikation zu sprechen? Die Rechtsprechung tendiert dazu, eine bloße Auswahl aus vorgegebenen Optionen nicht ausreichen zu lassen – entscheidend ist, ob die Ware für andere Kunden unbrauchbar wird.
Das heißt für dein Wandbild
Wenn du ein Bild mit deinem eigenen Foto bestellst, prüf die Datei besonders sorgfältig. Nach der Druckfreigabe gibt es in der Regel keinen Weg zurück – und das ist rechtlich in Ordnung.
Bei einem Standardmotiv, das du nur in Größe und Material konfigurierst, hast du dagegen in aller Regel ein Widerrufsrecht. Ein Händler, der das pauschal ausschließt, liegt vermutlich falsch.
Kein Rechtsrat: Die Abgrenzung zwischen Kundenspezifikation und bloßer Auswahl ist im Detail umstritten und wird von Gerichten unterschiedlich beurteilt. Dieser Eintrag beschreibt die Grundzüge und ersetzt keine Beratung.
Häufige Fragen
Kann ich ein Bild mit meinem eigenen Foto widerrufen?
In der Regel nicht. Es gilt als nach Kundenspezifikation angefertigt und fällt unter die gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht.
Gilt das auch, wenn ich nur die Größe gewählt habe?
Vermutlich nicht. Eine bloße Auswahl aus vorgegebenen Optionen reicht nach überwiegender Auffassung nicht aus, um das Widerrufsrecht auszuschließen.
Was ist, wenn das Bild einen Mangel hat?
Dann greift die Gewährleistung – unabhängig vom Widerrufsrecht. Ein fehlerhafter Druck bleibt reklamierbar.